Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Zielen und Wünschen des Erblassers. Verstirbt ein Ehegatte, entsteht eine Erbengemeinschaft, bestehend aus dem hinterbliebenen Ehepartner und Kindern; bei Kinderlosigkeit kommen evtl. auch sonstige Verwandte hinzu. Unverheiratete Paare beerben sich nach dem Gesetz nicht. Mit der Ausarbeitung von Testamenten und Verträgen helfen wir, ungewünschte Vermögensverschiebungen gemäß der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden.
Auch bei besonderen Familienkonstellationen erarbeiten wir tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Vermögensregelung: gerade bei sog. Patchwork-Familien, bei denen die Partner Kinder aus früheren Ehen mitbringen, oder auch bei Familien mit besonderen Schutzbedürftigen (z.B. behinderten oder kranken Kindern) ist die Ausarbeitung einer auf den Einzelfall abgestimmten Verfügung von Todes wegen ratsam.