– Selbstverantwortlichkeit: Nur die Konfliktparteien selbst kennen den Kern der Problematik und erarbeiten die Lösungsoptionen selbst unter Anleitung des Mediators.
– Freiwilligkeit: niemand kann zur Teilnahme an einer Mediation gezwungen werden.
– Ergebnisoffenheit: es gibt keine vorgegebenen Ziele; die Parteien erarbeiten das Ergebnis selbst.
– Unparteilichkeit und Neutralität des Mediators: dies kann entweder ein speziell ausgebildeter Güterichter bei Gericht sein, der die Mediation kostenfrei bei Gericht im Rahmen eines rechtshängigen Streitverfahrens leitet, oder außergerichtlich ein unabhängiger, mit den Parteien bisher nicht befasster Mediator.
– Informiertheit der Parteien: die Parteien kennen ihre Rechte und Pflichten und entscheiden auf dieser Grundlage auch über mögliche Kompromisse und Lösungen.
– Vertraulichkeit: die Konfliktparteien verpflichten sich, alles im Rahmen der Mediation Offenbarte vertraulich zu behandeln.